Bastian Muhr

 

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform

(1) Die Stiftung führt den Namen „audan kunststiftung”.
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.

§ 2 Stiftungszweck

(1) Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, der Bildung und Erziehung und der Völkerverständigung. Die Stiftung vergibt Stipendien an junge Menschen und ihre Projekte im Bereich der Bildenden Kunst. Sie hat einen Schwerpunkt im Austausch zwischen Deutschland und den östlichen Ländern Europas und möchte damit zur interkulturellen Jugendbegegnung und zur Verständigung in Europa beitragen. Die Stiftung kann operativ bzw. fördernd im In- und Ausland tätig werden.
Sie besteht auf unbestimmte Zeit.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
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Die Errichtung der audan kunststiftung durch Joachim Bentrup wurde 2009 vom Senator für Justiz Berlin genehmigt.